Abschaffung des Eigenmietwerts: Was bedeutet das für Sanierungen?
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt bei Eigenheimen die Möglichkeit, Sanierungs- und Unterhaltskosten steuerlich geltend zu machen. Der finanzielle Anreiz sinkt – die Werterhaltung, Energieeffizienz und Bewohnbarkeit bleiben jedoch zentral. Für Renditeliegenschaften gelten die bisherigen Abzugsregeln weiter. Unbestreitbar sinkt auf diese Weise aber auch der Anreiz für Immobilieneigner die Qualität ihres Eigenheims aufrecht zu erhalten.
Sanieren – aber mit Strategie
Statt anlassbezogen „bei Schaden“ zu handeln, empfehlen wir eine vorausschauende Sanierungsstrategie. Bis zur Umsetzung bleibt aktuell noch Zeit, Massnahmen zu priorisieren und Investitionen zu optimieren.
Unsere Leistungspakete (Eigentümervertretung / Asset Management):
- Gebäudeanalyse & Zustandsbericht
- Sanierungsstrategie mit Massnahmenplan (kurz-/mittel-/langfristig)
- Kostenrahmen, Budgetierung & Priorisierung (Kosten-Nutzen-Sicht)
- Zeitplan und Etappierung bis zur Umsetzung
Architektur-Support: von Teilsanierung über Gesamtsanierung bis Ersatzneubau
Anders als der Unterhalt einer Liegenschaft, die in der Regel bei Bedarf eines konkreten Schadens erfolgt, sollte eine Sanierung mit einer Strategie verfolgt werden. Die gute Nachricht an dieser Stelle ist die, dass wir aktuell das Jahr 2025 schreiben und somit noch etwas Zeit besteht, bis die Massnahmen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Objekt sind kleinere Eingriffe, energetische Sanierungen (Fassade, Fenster, Heizung) oder Gesamterneuerungen sinnvoll. Unsere hauseigene Architektin begleitet Planung, Baueingabe und Realisierung – Umbau und Neubau aus einer Hand.
Liegenschaft verkaufen anstatt Sanierung – eine andere mögliche Strategie
Viele Eigentümer scheuen vor dem grossen baulichen Eingriff zurück. Allenfalls möchten sie in einem gewissen Alter keine grösseren Investitionen mehr tätigen oder aber ein Umbau schüchtert sie grundsätzlich ein. Wir können dies absolut nachvollziehen, denn Immobilien wie auch Sanierungen sind sehr kapitalintensiv und wir werden von Tätigkeiten, die uns fremd sind in der Regel auch vorsichtiger. Umso wichtiger ist es eine verlässliche Partnerschaft einzugehen mit Personen, die sich Ihres Problems annehmen. Es gilt also klar zu evaluieren und den richtigen Weg einzuschlagen. Wenn diese Auslegeordnung also ergibt, dass Sie keine notwendige Sanierung durchführen möchten, dann kann es auch der richtige Zeitpunkt sein sich vom bestehenden Zuhause zu trennen. Allenfalls haben Sie sowieso bereits seit längerem die Problematik durchdacht, dass der einstige Wohntraum nicht mehr den Bedürfnissen entspricht – da wird eine notwendige Sanierung zu einem zusätzlichen Ärgernis. In diesem Fall könnte der Verkauf der Liegenschaft der richtige Ansatz sein. Wir unterstützen unsere Kunden auch sehr gerne bei diesem Anliegen von der Bewertung bis zum Verkauf der Immobilie. Gerade weil wir die architektonische Expertise haben, können wir potenziellen Käufern auch genau die Möglichkeiten einer Sanierung bis zu einem kompletten Neubau aufzeigen. Bei Immobilienverkäufen ist Diskretion unsere oberste Maxime, dazu unsere Haltung dargelegt:
Diskret eine Liegenschaft verkaufen | BECK Real Estate GmbH
Mehrfamilienhaus verkaufen? Warum Off-Market der überlegene Weg ist | BECK Real Estate GmbH
BECK Real Estate Ihr Immobilienberatungsunternehmen aus Sursee
Sind Sie Immobilieneigentümer oder Immobilieneigentümerin und haben Fragen zu Wert, Portfolio- oder Sanierungsstrategien, Umbau oder Neubauten, zu möglichen Verkäufen? Wir von BECK Real Estate kümmern uns zielgerichtet und individuell um Ihre Anliegen.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts kann ein Grund sein um sich längst notwendige Gedanken professionell begleitet zu machen und schlüssig durchdachte Konsequenzen daraus zu ziehen – Wir stehen Ihnen dabei zur Seite und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter:
https://www.beck-realestate.ch/kontakt
FAQ: Abschaffung des Eigenmietwerts & Sanierungen
1) Was bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts für mein Eigenheim?
Bei selbstbewohnten Liegenschaften entfallen voraussichtlich ab 2028 die steuerlichen Abzüge für Unterhalt und Sanierungen. Die Werterhaltung, Energieeffizienz und Bewohnbarkeit bleiben dennoch zentral – nur der Steuervorteil fällt weg.
2) Lohnt sich eine Sanierung ohne Steuerabzug überhaupt noch?
Ja, wenn Substanz, Energieverbrauch, Komfort, Wertentwicklung oder Vermietbarkeit profitieren. Eine Sanierungsstrategie priorisiert Massnahmen nach Kosten-Nutzen, Zeitplan und Budget.
3) Bis wann sollte ich aktiv werden?
Nutzen Sie das Zeitfenster bis zur voraussichtlichen Umsetzung ab 2028, um Gebäudeanalyse, Massnahmenplan und Finanzierung vorzubereiten. Frühzeitige Planung verhindert Ad-hoc-Kosten.
4) Was umfasst eine Gebäudeanalyse von BECK Real Estate?
Eine Zustandsaufnahme von Bausubstanz, Haustechnik, Hülle/Energie, Risiken und Lebenzyklus. Ergebnis: Massnahmenplan (kurz/mittel/lang), Kostenrahmen, Prioritäten und Etappierung.
5) Wie entwickelt BECK Real Estate eine Sanierungsstrategie?
Im Rahmen der Eigentümervertretung / Asset Management definieren wir Ziele, Budget, Zeitplan, prüfen energetische Sanierungen (Fassade, Fenster, Heizung) und legen Meilensteine bis zur Umsetzung fest – auf Wunsch inkl. Architektur-Begleitung.
6) Sanieren oder verkaufen – wie treffe ich die Entscheidung?
Wir erstellen eine Auslegeordnung: Zustand, Kosten, Wertentwicklung, Zeit, Lebenssituation. Wenn grosse Investitionen nicht zu Ihren Zielen passen, kann ein diskreter Verkauf (auch Off-Market) sinnvoller sein.
7) Begleitet BECK Real Estate auch Umbau und Neubau?
Ja. Unsere hauseigene Architektin begleitet Umbau, Gesamtsanierung bis Ersatzneubau – von Vorstudie und Baueingabe bis Realisierung.
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