Bundesamt für Wohnungswesen hebt den Referenzzinssatz

Das Bundesamt für Wohnungswesen hebt den hypothekarischen Referenzzinssatz von bisher 1.5% auf 1.75%.

 

Wie bereits von allen Experten angenommen und entsprechend auch auf unserer Website bereits seit letztem Sommer prognostiziert, hebt das Bundesamt für Wohnungswesen BWO den hypothekarischen Referenzzinssatz von bisher 1.5% auf 1.75% an. Für Mieter heisst dies, dass Vermieter ihre Mieten mit dem entsprechenden amtlichen Formular dann anheben dürfen, wenn der Referenzzinssatz auf dem ihre Miete beruht 1.5% oder tiefer ist. Dies mit der entsprechenden Kündigungsfrist also per 01. April 2024. Vom 02.06.2023 - 01.12.2023 war der Referenzzinssatz bei 1.5% - zuvor aufgrund der Negativzinssituation bei 1.25%. Bei der heutigen Erhöhung handelt es sich erst um die zweite Erhöhung seit der Einführung dieses Systems 2008.

Für Mieter heisst dies also eine Mieterhöhung von in der Regel 3%. Für Eigentümer von Renditeliegenschaften heisst dies, dass bei der Bewertung der Liegenschaft Mittels DCF-Berechnung ein entsprechend höherer Mietertrag diskontiert werden kann und so die etwas nachlassenden Preise für Renditeliegenschaften etwas abgeschwächt wird. Mehr zu diesem Thema können Sie in unserem Artikel zu Immobilienbewertungen nachlesen:

Wie hoch ist der Wert Ihrer Liegenschaft? | BECK Real Estate GmbH (beck-realestate.ch)

Schlüsselbegriffe dieses Artikels:

Hypothekarischer Referenzzinssatz, Bundesamt für Wohnungswesen, Zinsumfeld, Mieterhöhung, Renditeliegenschaften, DCF-Bewertung, Beck Sursee, BECK Real Estate, Beck Immobilien